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27.12.2011
Panel discussion - Rationalität im Familienrecht
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Als jener Rechtsmaterie, der die Regelung höchstpersönlicher und privater Angelegenheiten zukommt, ist dem Familienrecht ein genuines Maß an Emotionalität eigen. Es fällt daher mitunter schwer, die Rationalität in Legislativakten und Entscheidungen nachzuzeichnen. Die PodiumsteilnehmerInnen werden je aus praktischer, politologischer und soziologischer Sicht die Notwendigkeit nach Rationalität im Familienrecht als besonders brachliegendes Feld und auch weites Land ansprechen.

Den politologischen Auftakt wird Prof. Birgit SAUER setzen. Sie geht anhand verschiedener Beispiele (bspw gemeinsame Obsorge, Adoption durch eingetragene Partner) der Frage nach, was unter Rationalität im Politikprozess verstanden werden kann, welche Elemente einer rationalen Debatte entgegen stehen und welche Rahmenbedingungen aus politikwissenschaftlicher Sicht für rationale Entscheidungen gebraucht würden.

Sodann wählt RAin Dr. Helene KLAAR aus ihrem reichen justiziellen und politischen Erfahrungsschatz aktuelle und unsachlich diskutierte Rechtsfragen, im Bereich des Kindschaftsrechts aus. Sie analysiert anhand verschiedener Beispiele inwieweit das von allen politischen Lagern ins Treffen geführte Instrumentarium des Kindeswohls zur rechtlichen Einschreibung bestimmter weiblicher Rollenbilder verwendet wird.

Daran anschließend wird RA Dr. MARSCHALL das Unterhaltsrecht am Maßstab des Gender-Mainstreaming einer kritischen Analyse unterziehen und auf ähnliche legislative Unstimmigkeiten aufmerksam machen. Die propagierte Objektivität und Rationalität positivrechtlicher Maßstäbe scheint auch von juristischer Perspektive in Frage gestellt und verstärkt den Ruf nach legislativem Handlungsbedarf.

Schließlich wird Dr. ZARTLER die Reihe der Stellungnahmen mit einem soziologischen Befund abrunden, wonach Rechtsnormen teilweise überholt oder sogar überschießend sind und in vielen Bereichen mit der familialen Realität des Alltags kontrastieren. Abschließend stellt sich daher die Frage ob das “law in the books” und das “law in action” gar so weit von einander entfernt sind, dass rationale Entscheidungen zum reinen Wunschdenken werden?

09.11.2011
Prof. Dr. Sjef van Erp - CROBECO - Sollte man vorsichtig sein?
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Eine Reihe von Grundbuchsämtern innerhalb der EU betreiben bereits intensive Zusammenarbeit im Rahmen des so genannten „European Land Information System“ (EULIS) Projekts. Dies passiert dergestalt, dass nationale Grundbuchsämter mit dem Ziel des grenzüberschreitenden Datenzugangs miteinander via Internet verbunden werden. Im Zuge einer Fortführung des Projekts soll nun neben dem Datenzugang auch der gegenseitige Datenverkehr ermöglicht werden. Diesem sogenannten „CROBECO-Projekt“ („Cross Border Electronic Conveyancing“) liegt ein Pilotprojekt zugrunde, in welchem zu prüfen war, ob eine Übertragung von Immobilien in Spanien auf der Grundlage einer von einem niederländischen Notar beurkundeten Auflassung wirksam erfolgen könnte.

Die Reaktionen zu diesem Projekt könnten nicht unterschiedlicher ausfallen:
- Für die Grundbuchsämter in den Niederlanden, in Spanien und inzwischen auch in Portugal ist dies ein rein technisches Projekt, bei welchem technische Fortschritte auch im internationalen Rechtsverkehr Rechtsfolgen zeitigen.
- Notare hingegen befürchten, dass diese Initiative für Käufer und Verkäufer von Grundstücken große Risiken heraufbeschwören könnte.
- Aus unionsrechtlicher Sicht geht es indes um die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes, u.a. für Dienstleistungen.

Sollte man also vorsichtig sein?

 


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