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Prof. MATHIS – Hilft die Regulierung durch „Nudges“ den Menschen, bessere Entscheidungen zu treffen, oder gefährdet sie ihre Autonomie?

Wirtschaftsuniversität Wien – Hörsaal D3.0.221 / Gebäude D3 / Erdgeschoss Welthandelsplatz 1, Wien

Die neoklassische Theorie basiert auf dem Modell des homo oeconomicus, der eigennützig und rational handelt. Hinzu kommt die stillschweigende Annahme der unbegrenzten Wil-lenskraft, d.h. dass einmal gefällte Entscheidungen auch in die Tat umgesetzt werden. Zahl-reiche empirische Studien haben gezeigt, dass die Annahmen der neoklassischen Theorie in der Realität oft nicht zutreffen. Durch die Verhaltensökonomie wird in erster Linie die Ratio-nalitätsannahme hinterfragt. Daniel Kahneman unterscheidet zwei Denksysteme: einen schnellen, intuitiven Denkmodus (System 1) und einen langsamen, rationalen Denkmodus (System 2). Denkmodus 1 bedient sich kognitiver Faustregeln („heuristics“), die zu kognitiven Verzerrungen („biases“) führen können. Um die Entscheidungen der Individuen zu verbes-sern, schlagen Richard Thaler und Cass R. Sunstein vor, die Entscheidungsarchitektur („choice architecture“) der Individuen so zu gestalten, dass diese in eine bestimmte Richtung „gestupst“ werden. Beispiele solcher Stupser („nudges“) sind sog. defaults (z.B. Wider-spruchslösung bei der postmortalen Organspende), aber auch andere Maßnahmen wie z.B. Fliegen-Sticker in Toiletten zur Erhöhung der Hygiene oder die Platzierung der gesunden Nahrungsmittel in Kantinen an gut sichtbaren Stellen. Da beim Nudging das Individuum nicht zu einem bestimmten Verhalten gezwungen wird, handelt es sich um eine...

Prof. Olga KHAZOVA – The Concept of the Best Interests of the Child and New Forms of Families

Juridicum – SEM 63 / Staircase 2 / 6th Floor Schottenbastei 10 - 16, Wien

The main focus of the lecture will be the concept of the best interests of the child, stipulated in the UN Convention on the Rights of the Child. This concept is considered to be one of the most important and difficult to be applied in practice. In family-related situations, there are many factors that need to be taken into account when assessing what is in the best interests of a particular child. This task with regard to what is called ‘new forms of families’ or ‘alternative families’ is even much more difficult. At the same time this is increasingly becoming an evolving issue in Europe. Apart from that, it is often linked to another complicated and challenging topic – the right of a child who was born as the result of assisted reproduction and/or was adopted to know his or her origin. Although the legal regulation of all these issues is different in different countries, and it is ‘still new territory’, we may find some guidance in case-law of some of the European countries and in the ECHR jurisprudence.

„Religionsfreiheit und Kinderrechte“

Juridicum – SEM 51 / Staircase 1 / 5th Floor Schottenbastei 10 - 16, Wien

Die Auseinandersetzung um die rituelle, medizinisch nicht indizierte Genitalbeschneidung unmündiger Jungen findet seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 in ganz Europa statt. Viele Disziplinen sind von dieser Auseinandersetzung betroffen: Die Ethnologie, die Medizin, die Soziologie, die Geschichte, aber natürlich auch die Rechtswissenschaften. Die Diskutanten gehen dieser Thematik im Hinblick auf die Kinderrechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das elterliche Erziehungsrecht sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit nach.