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Prof. Olga KHAZOVA – The Concept of the Best Interests of the Child and New Forms of Families

The main focus of the lecture will be the concept of the best interests of the child, stipulated in the UN Convention on the Rights of the Child. This concept is considered to be one of the most important and difficult to be applied in practice. In family-related situations, there are many factors that need to be taken into account when assessing what is in the best interests of a particular child. This task with regard to what is called ‘new forms of families’ or ‘alternative families’ is even much more difficult.

At the same time this is increasingly becoming an evolving issue in Europe. Apart from that, it is often linked to another complicated and challenging topic – the right…



„Religionsfreiheit und Kinderrechte“

Die Auseinandersetzung um die rituelle, medizinisch nicht indizierte Genitalbeschneidung unmündiger Jungen findet seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 in ganz Europa statt. Viele Disziplinen sind von dieser Auseinandersetzung betroffen: Die Ethnologie, die Medizin, die Soziologie, die Geschichte, aber natürlich auch die Rechtswissenschaften. Die Diskutanten gehen dieser Thematik im Hinblick auf die Kinderrechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das elterliche Erziehungsrecht sowie das Grundrecht auf Religionsfreiheit nach.



Prof. Philippe LORTIE – Direct judicial communications under the 1980 Hague Child Abduction Convention and the International Hague Network of Judges

The principal aim of the International Hague Network of Judges (IHNJ) is to improve the operation of the Hague Child Abduction Convention and the handling of other cross-border civil cases relating to children by promoting international judicial co-operation. By creating direct contact points between members of the judiciary in different States, speedier and more satisfactory resolutions of cross-border disputes involving children, and in particular child abduction cases, will be achieved. The IHNJ also allows for the exchange of information between judges to increase knowledge and improve practice under the 1980 Convention and under other Hague Children’s Conventions, as appropriate.

Further to presenting the IHNJ, the Emerging Guidance regarding the development of the IHNJ and the General Principles for Judicial Communications, including…



Prof. GU Minkang – Development of Enterprises: Systems and Relevant Theories from the Angle of Company Law

According to traditional company law theories, there are at least ve dierences between a Company and a partnership:

(1) a company is a legal person while a partnership (or sole proprietorship) is not,
(2) shareholders of a company can enjoy limited liability while partners bear unlimited liability,
(3) a company faces double Taxation while a partnership does not pay taxes,
(4) a Company has an independent personality and enjoys an independent management power while in a partnership situation, only partners operate the business,
(5) a company is mainly regulated by law while partnership is mainly regulated by contract.

Based on the recent developments of US Company law and other business laws, this lecture intends to point out that these distinctions are becoming…



Prof. Olga KHAZOVA – The Concept of the Best Interests of the Child and New Forms of Families

The main focus of the lecture will be the concept of the best interests of the child, stipulated in the UN Convention on the Rights of the Child. This concept is considered to be one of the most important and difficult to be applied in practice. In family-related situations, there are many factors that need to be taken into account when assessing what is in the best interests of a particular child. This task with regard to what is called ‘new forms of families’ or ‘alternative families’ is even much more difficult.

At the same time this is increasingly becoming an evolving issue in Europe. Apart from that, it is often linked to another complicated and challenging topic – the right…



Dr. Andrey SHIRVINDT Die Abschaffung des Obersten Arbitragegerichts der Russischen Föderation im Jahre 2014 und ihre rechtsmethodischen sowie privatrechtlichen Implikationen

Die Umgestaltung des russischen Gerichtssystems nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion hat unter anderem dazu geführt, dass neben den ordentlichen Gerichten eine spezialisierte staatliche Wirtschaftsgerichtsbarkeit mit dem irreführenden Namen „arbitrashnyje sudy“, d.h. „Arbitragegerichte“ entstanden ist. Als höchste Instanz hat das Oberste Arbitragegericht fungiert. Durch seine Einstellungen und Arbeitsmethoden unterschied es sich markant von dem Obersten Gericht, das weiterhin an der Spitze der ordentlichen Gerichte stand.

Im Jahre 2014 ist das Oberste Arbitragegericht auf Initiative des Präsidenten der Russischen Föderation abgeschafft worden. Dies kann als Reaktion auf die Tätigkeit des reformfreudigen Gerichts gesehen werden, und zwar sowohl auf seine materiell-rechtlichen Ansätze, als auch auf seine Machtansprüche gegenüber dem Gesetzgeber. Diese Entwicklung wird nicht ohne Auswirkungen für diese beiden Bereiche bleiben. Der Vortrag befasst…



Dr. Judith Schacherreiter – Lateinamerika als rechtsvergleichender Topos. Ein kontrastierendes Bild.

Lateinamerika wird in der Rechtsvergleichung bis dato wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Das hängt wohl mit der Vorstellung zusammen, das Recht dieser Region biete wenig Originalität und gehe überwiegend auf europäische Einflüsse zurück.

Lateinamerika scheint zu peripher um mit den europäischen Rechtssystemen auf Augenhöhe zu stehen und gleichzeitig zu wenig exotisch um eine gesonderte Position einzunehmen. So gilt es als bloßes Unterkapitel der europäischen Rechtsfamilien und damit als eine Art Appendix der okzidentalen Welt.

Diese Sichtweise reproduziert koloniales Denken und verstellt den Blick auf Eigenheiten des lateinamerikanischen Rechts, die unter anderem auf den spezifischen sozialen und institutionellen Kontext, Dekolonisierungsbewegungen, die Multikulturalität indigener Völker und die Bedeutung autonomer Regelungssysteme zurückgehen.

Im Zusammenspiel mit den europäischen Einflüssen ergibt sich daraus eine einzigartige hybride, konfliktreiche aber auch kreative und…



Tagung – Rechtsvergleichung als juristische Auslegungsmethode

Die interdisziplinäre Tagung befasst sich mit der Bedeutung der Komparatistik in ihrer Funktion als Auslegungsmethode des Rechts. Die Palette der hier angesprochenen Fachbereiche umfasst Kollisionsrecht, Zivilrecht, Verfahrensrecht, Strafrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völker- und Europarecht. Dabei werden nicht nur methodische Überlegungen zur Rechtsvergleichung aus Sicht der einzelnen Disziplinen angestellt, sondern es wird auch die konkrete Judikatur österreichischer und europäischer Höchstgerichte darauf hin untersucht, ob und unter welchen Bedingungen Rechtsvergleichung als Methode der juristischen Interpretation und damit auch in der Rechtspraxis Anwendung findet. Die Tagung strebt wissenschaftliche Erkenntnisse darüber an, ob juristische Disziplinen und Höchstgerichte die rechtsvergleichende Methode unterschiedlich anwenden und auf welche Ursachen dies zurückgeführt werden kann. Insbesondere wird dabei auf folgende Fragestellungen eingegangen: Lassen sich in Lehre und Praxis…



Prof. Ulrich Magnus – CISG und Gemeinsames Europäisches Kaufrecht – Partner oder Gegner?

Zum Ende 2011 hatte die EU-Kommission mit dem Entwurf einer Verordnung zu einem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht (GEKR oder CESL) überrascht. Dieser Entwurf soll das materielle Recht für internationale Käufe regeln, dabei aber nicht nur Verbraucherkäufe, sondern auch grenzüberschreitende Käufe zwischen bestimmten Unternehmen erfassen. Nun besteht für transnationale Kaufgeschäfte zwischen Kaufleuten aber seit langem das wohleingeführte und weltweit erfolgreiche Wiener UN-Kaufrecht (CISG). Dieses Nebeneinander gibt dringenden Anlass, sich eingehend mit dem Verhältnis der beiden Instrumente zueinander zu beschäftigen. Macht das Europäische Kaufrecht neben dem CISG Sinn? Wie weit überschneiden sich beide Regelungen? Genügt der optionale Charakter des GEKR/CESL für ein spannungsfreies Nebeneinander? Neben einem Überblick über die wesentlichen Grundzüge des neuen Entwurfs sind Antworten auf diese Fragen zu geben.



Prof. Evgeny Sukhanov – Die Probleme der Modernisierung des geltenden russischen Zivilgesetzbuches

1. Die Notwendigkeit der Modernisierung und „Erneuerung“ des geltenden russischen Zivilgesetzbuches von 1995 – 2006:

a) die faktische Geltung des alten sowjetischen Sachenrechts („Bodenrechts“), System der begrenzten Sachenrechte auf Grundstücke und Probleme der staatlichen Eintragung der Rechte auf Immobilien (Grundstücke);

b) die Körperschaften (die Gesellschaften) und Vereine mit ideellen Zwecken im geltenden und künftigen russischen Gesellschaftsrecht.
2. Benötigt Russland zusätzlich zum Zivilgesetzbuch auch ein selbständiges Handelsgesetzbuch („Unternehmensgesetzbuch“)?

a) das selbständige „Unternehmensrecht“ gilt derzeit in Russland und in einigen anderen GUS-Staaten (Ukraine, Kasachstan) als Mischung von Privat- und öffentlichem Recht – im Sinne des verbliebenen Teils der Theorie „des sozialistischen Wirtschaftsrechts“;

b) die moderne allgemeine Entwicklung des Handelsrechts und seiner Kodifikation in Mittel- und Osteuropäischen Staaten.
3. Über die Grenze des ausländischen rechtlichen Einflusses auf…